Mit Vertrauen zum Erfolg
Ihr Anwaltsteam für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Berlin
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Sammelbegriff für alle Vorschriften, die wirtschaftliche Tatbestände unter Strafe stellen. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz vor Wirtschaftskriminalität.
Unsere juristische Verteidigung beruht auf umfassenden Kenntnissen des Wirtschaftsrechts und -strafrechts sowie tiefgehendem Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge. Außerdem haben bei uns sorgfältiges Arbeiten, umfassende Betreuung und Beratung sowie Verteidigung höchste Priorität.
Wir verteidigen Sie kompetent bei allen strafrechtlichen Vorwürfen wie beispielsweise Betrug. Dieser liegt primär vor bei:
- Korruption
- Insolvenzdelikten
- Steuerstrafrecht
- Untreue
- Diebstahl geistigen Eigentums
Wir übernehmen Ihre Verteidigung in allen Abschnitten des Strafverfahrens
Ihnen steht eine Betriebsprüfung bevor? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Wir kennen uns im Steuerstrafrecht aus und operieren auch als Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden.
Das Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Daher ist Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen.
Unsere Anwältinnen und Anwälte für Steuerstrafrecht sind für Sie da, wenn es um das Prüfen steuerrechtlicher Gestaltungen im Hinblick auf mögliche strafrechtliche Folgen geht. Zudem beraten wir Sie bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige und im Rahmen von Betriebsprüfungen, um drohende Steuerstrafverfahren abzuwenden.