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Wl KanzleiBabuska13 1 min

Ihre Sozietät für Sexual­strafrecht
Verteidigung mit Empathie & Durchsetzungs­kraft

Das Sexualstrafrecht umfasst die Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität. Nach westlicher Auffassung dient das Sexualstrafrecht insbesondere dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung.

Das Sexualstrafrecht ist ein sensibles Feld, weswegen Gerichtsverfahren hier oftmals von besonderen Schwierigkeiten geprägt sind. Neben zumeist großen psychischen Belastungen für Opfer und Angehörige herrscht im Bereich Sexualstrafrecht in vielen Verfahren auch ein erhebliches mediales Interesse.

Anwaltliche Interessenvertretung von immenser Bedeutung

Steht jemand wegen eines Sexualdeliktes (wie beispielsweise der Vergewaltigung ) vor Gericht, reagieren die Medien wie auch die Öffentlichkeit im Regelfall mit großer Empörung. Häufig werden die Betroffenen regelrecht an den Pranger gestellt. Dies wiederum birgt das Risiko voreiliger Schlussfolgerungen, Vorverurteilungen sowie – teilweise auch ungerechtfertigter – Stigmatisierungen von Beschuldigten bzw. Angeklagten.

Die Verteidigung im Bereich der Sexualstrafverfahren erfordert Erfahrung und Spezialwissen. Regelmäßig werden psychiatrische Sachverständige hinzugezogen, um die Glaubwürdigkeit von (vermeintlichen) Opfern zu begutachten. Häufig sehen sich Gerichte mit komplizierten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen konfrontiert. Gerade im Sexualstrafrecht ist es unerlässlich, einen spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen.

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