Ihre Fachanwälte in Berlin
Rechtsberatung im Jugendstrafrecht
Jugendliche (14 bis 18 Jahre alt) und Heranwachsende (18-21 Jahre alt) geraten häufig in das Visier strafrechtlicher Ermittlungsbehörden. Ein strafrechtliches relevantes Verhalten ist oft Ausdruck der Umorientierungsphasen zwischen den Entwicklungsstufen des Älterwerdens und damit ubiquitär. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das Rechtsfolgensystem des Jugendstrafrechts ermöglicht es der Justiz daher, flexibel auf Verfehlungen zu reagieren.
Vertrauensvoller Rechtsbeistand – langjährige Expertise
Mit viel Einfühlungsvermögen und Rückhalt nehmen wir uns den Problemen von jungen Menschen an. Eine lediglich aus jugendlichem Übermut begangene unvernünftige Handlung, die zu einem Strafverfahren führt, sollte keine nachteiligen Folgen für die Zukunft haben. Holen Sie sich frühzeitig die Unterstützung eines versierten Anwalts für Jugendstrafrecht!