Wir vertreten Sie in allen Belangen!
Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsstrafrecht
Sie sind als beschuldigte oder geschädigte Person in ein Verkehrsdelikt verwickelt? Je schneller Sie jetzt reagieren, desto besser! Verzichten Sie auf juristischen Beistand, kann sich das rächen. Denn eine Verkehrsstraftat wird so gut wie immer unübersichtlich – eindeutige Unfälle gibt es kaum.
Das liegt auch an regelmäßigen Gesetzesänderungen. Wir von der Anwaltssozietät Steiner Babuska Schmitteckert kennen uns detailliert mit dem im Straßenverkehr geltenden Verkehrsrecht aus und nehmen Ihnen die gesamte Arbeit der Unfallabwicklung ab. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Wir helfen Ihnen weiter bei:
- Trunkenheit am Steuer
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Nötigung im Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Kennzeichenmissbrauch
- Fahren ohne Pflichtversicherung
Neuerungen im Straßenverkehr sorgen für Verwirrung
Als kompetente und erfahrene Kanzlei unterstützen wir Sie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten. Dazu gehören unter anderem Delikte wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Nötigung im Straßenverkehr. Als hervorstechende Straftaten gelten Trunkeinheit am Steuer sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Neben diesen Vergehen existieren viele weitere Delikte, die zu Bußgeldbescheiden oder sogar einer Freiheitsstrafe führen können.
Wir helfen Ihnen weiter und übernehmen im jedem Fall für Sie die Vertretung im Verkehrsstrafrecht – egal, ob Sie betroffen sind oder klagen wollen.