Title: Wirtschaftsstrafrecht
Author: RegioHelden
Published: 7. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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**Umzug:** Unsere Kanzlei ist in neue Räumlichkeiten umgezogen. Seit dem 01.03.2026
finden Sie uns unter der Anschrift Alt-Moabit 90, 10559 Berlin.

# Mit Vertrauen zum Erfolg⏎ Ihr Anwaltsteam für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in Berlin

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Sammelbegriff für alle Vorschriften, die wirtschaftliche
Tatbestände unter Strafe stellen. Dabei geht es in erster Linie um den **Schutz 
vor Wirtschaftskriminalität**.

Unsere juristische Verteidigung beruht auf umfassenden Kenntnissen des **Wirtschaftsrechts
und -strafrechts** sowie ** tiefgehendem Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge.**
Außerdem haben bei uns sorgfältiges Arbeiten, umfassende Betreuung und Beratung 
sowie Verteidigung höchste Priorität.

**Wir verteidigen Sie kompetent bei allen strafrechtlichen Vorwürfen wie beispielsweise
Betrug. Dieser liegt primär vor bei:**

 * Korruption
 * Insolvenzdelikten
 * Steuerstrafrecht
 * Untreue
 * Diebstahl geistigen Eigentums

## Wir übernehmen Ihre Verteidigung in allen Abschnitten des Strafverfahrens

Ihnen steht eine **Betriebsprüfung **bevor? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll 
an uns! Wir kennen uns im Steuerstrafrecht aus und operieren auch als Ansprechpartner
für die Ermittlungsbehörden.

Das Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die **Sanktionen wegen
Verstößen gegen Steuergesetze** androhen. Daher ist Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung
die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige
Unterlassen einer solchen. 

![Wirtschaftsstrafrecht eva steiner berlin](https://www.kanzlei-sbs.de/wp-content/
uploads/sites/6047/2021/04/wirtschaftsstrafrecht-eva-steiner-berlin.jpg)

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Steuerstrafrecht sind für Sie da, wenn es um 
das **Prüfen steuerrechtlicher Gestaltungen** im Hinblick auf mögliche **strafrechtliche
Folgen **geht. Zudem beraten wir Sie bei der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige
und im Rahmen von Betriebsprüfungen, um drohende Steuerstrafverfahren abzuwenden.

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